![]() | (C.1) |
die eine Beziehung zwischen dem Anteil A und dem Integrationsradius herstellt, hergeleitet werden.
Der Anteil A ist das Verhältnis
![]() | (C.2) |
wobei
![]() | (C.3) |
gilt (siehe Gl. 2.9).
J hängt also nur von s = ab, weswegen wir zur Berechnung der
gemeinsamen Stammfunktion beider Integrale Polarkoordinaten benutzen —was zu
dS = 2
r dr = 2
s ds führt— und dabei die Konstanten vergessen, da sie ohnehin
gekürzt würden:
![]() | (C.4) |
Einsetzen der Integrationsgrenzen in Gl. C.4 liefert
![]() | (C.5) |
was sich natürlich zum bekannten Ergebnis
![]() | (C.6) |
vereinfachen läßt.